Mieterstrom & Co.
Hanau Solar ist ihr Ansprechpartner für Mieterstrom. Von der Erstberatung der Wohneigentümergemeinschaft, über die Auslegung der PV-Anlage, der Angebotserstellung bis hin zur Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber und der Realisierung decken wir alle Leistungen ab.
Mieterstrom und andere Betriebskonzepte
Viele Menschen wohnen in Mehrfamilienhäusern. Sie sind Mieter oder Eigentümer. In größeren Wohnanlagen ist eigentlich immer jemand zuhause und verbraucht Strom – häufiger als im Einfamilienhaus. Was liegt näher, als den Photovoltaikstrom für alle Bewohner des Hauses nutzbar zu machen? Doch welches Konzept ist wirtschaftlich sinnvoll und praktisch umsetzbar?
1. Stromlieferungen in die Wohnungen (klassischer Mieterstrom)
Die Anlagenbetreiberin versorgt die Bewohner vor Ort mit dem auf dem Dach produzierten, umweltfreundlichem PV-Strom, ohne den Strom durch das öffentliche Netz durchzuleiten.
2. Allgemeinstromversorgung
Bei diesem Betreiberkonzept versorgt die PV-Anlage z.B. die Hausbeleuchtung, die Heizung oder die Wärmepumpe. Dieses Konzept empfiehlt sich, wenn die PV-Anlage zu klein für eine nennenswerte Mieterversorgung oder der Allgemeinstrombedarf des Gebäudes sehr hoch ist. Der Aufwand hinsichtlich Abrechnung ist als gering einzuschätzen.
3. Einzelanlagen
In Mehrfamilienhäusern mit nur wenigen Parteien, bei Interesse einzelner Parteien an einer PV-Anlage sowie bei exklusivem Dachnutzungsrecht einzelner Parteien (bspw. Dachgeschosswohnung) ist dieses Konzept gut geeignet. Bei Einzelanlagen mieten die Betreiber der PV-Anlagen Teilflächen von der Wohneigentümergemeinschaft. Der Betrieb der PV-Anlage ist aus Sicht des EEG mit dem Betrieb auf einem Einfamilienhaus vergleichbar.
4. Volleinspeisung
Die „Volleinspeisung“ ist das einfachste Konzept zum Betrieb einer PV-Anlage. Allerdings fällt der lukrative PV-Stromverbrauch im Gebäude weg. Sinnvoll ist die Volleinspeisung nur, wenn die Ausgaben für die Anlage durch die Einspeisevergütung gedeckt werden können oder wenn die Errichtung einer PV-Anlage vorgeschrieben ist, aber kein Interesse an einem Stromverbrauch vor Ort besteht.
Mieterstrom
Mieterstrommodelle lassen sich in verschiedene Varianten unterteilen, die sich hauptsächlich in der Art der Beteiligung und der Stromversorgung unterscheiden. Es gibt geförderte und nicht-geförderte Modelle, sowie verschiedene Beteiligungsformen von Vermietern, Mietern und externen Dienstleistern. Dass Thema ist komplex und lässt sich hier nicht umfassend darstellen. Nachfolgend erläutern wir das gängigste und praktikabelste Modell für 80 Prozent der Anwendungsfälle im Mieterstrom.
Bei dem sogenannten Virtuellen Summenzählermodell, das unten abgebildet ist, wird der Stromverbrauch jedes einzelne Mieters/Eigentümers getrennt ermittelt nach
- dem verbrauchten PV-Strom (dem selbst erzeugten Strom)
- und dem noch benötigten Reststrom (vom Energieversorger)
Außerdem lässt sich die Menge des eingespeisten Stroms der PV-Anlage errechnen.
Dies erfolgt durch die Verwendung smarter Zähler (das sind Zähler , die kontinuierlich Messwerte an den Messtellenbetreiber übermitteln) erreicht. Durch die Addition oder Subtraktion der Verbräuche können in diesem Messkonzept die PV-Stromverbräuche bzw. die Reststrombedarfe durch die folgenden Messungen errechnet werden.
Aus folgenden Eingangswerten werden die oben genannten Größen ermittelt:
- Die Summe der momentanen Einzelverbräuche ergibt den Gesamtverbrauch der Mieterstromteilnehmer. Mit diesem Wert lässt sich der Stromverbrauch der nicht am Mieterstrom teilnehmenden Haushalte ermitteln.
- Aus dem Vergleich der momentanen PV-Stromerzeugung, einem eventuellen Reststrombezug und dem jeweiligen Momentanverbrauch der Letztverbraucher, lässt sich der individuelle PV-Strom und Reststromverbrauch errechnen.
- Aus der Differenz der Gesamstromerzeugung und der summierten Verbräuche errechnet sich der zu vergütenden Stromüberschuss, der vergütet wird.

